Wenn Sie als ImmobilienmaklerIn oder WohnimmobilienverwalterIn tätig sind, besteht für Sie nach §34c 2a GewO eine Fortbildungspflicht. Der Umfang dieser Fortbildungspflicht beträgt 20 Stunden, die im Rahmen von 3 Jahren absolviert werden müssen. Die Inhalte der Fortbildungspflicht sind in §15 Anlage 1 der MaBV geregelt und umfassen Themen wie "Kundenberatung", "Grundlagen des Maklergeschäfts", "Rechtliche Grundlagen", "Wettbewerbsrecht", "Verbraucherschutz", "Grundlagen Immobilien und Steuern", "Grundlagen der Finanzierung".
Anlage 2 der MaBV regelt die Qualitätsansprüche an die Fortbildung. Demzufolge kann die Fortbildungspflicht seitens MaklerIn und VerwalterIn im Selbststudium oder durch Teilnahme an einer live Veranstaltung absolviert werden. Im Anschluss an die Erfüllung der Fortbildungspflicht erhalten Absolventen ein Zertifikat, das sie bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt einreichen müssen.